Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Online-Shop „Movetool“ der Schreinerei Behlert
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die über den Online-Shop „Movetool“ sowie im Zusammenhang mit individuellen Angeboten, Sonderanfertigungen, Ersatzteilen, Erweiterungen, Montage- und Wartungsleistungen zwischen
Schreinerei Behlert
Inhaber: Christopher Behlert
Lauerhecke 10
91555 Feuchtwangen
Deutschland
E-Mail: info@movetool.de
– nachfolgend „Movetool“, „wir“ oder „Verkäufer“ –
und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 „Movetool“ ist die Geschäfts- und Produktbezeichnung der Schreinerei Behlert. Vertragspartner des Kunden ist nicht eine eigenständige juristische Person namens „Movetool“, sondern der oben genannte Einzelunternehmer Christopher Behlert unter der Geschäftsbezeichnung Schreinerei Behlert.
1.3 Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Rollwägen und damit zusammenhängenden Produkten, insbesondere:
a) fertig montierten Basismodellen,
b) individuellen bzw. kundenspezifisch gefertigten Rollwägen,
c) Standard-Ersatzteilen,
d) Standard-Erweiterungen,
e) individuell gefertigten Ersatzteilen oder Erweiterungen,
f) Bausätzen, soweit diese individuell angeboten werden,
sowie gegebenenfalls zusätzlich vereinbarter Dienstleistungen wie Vor-Ort-Montage oder Wartung.
2.2 Die drei Basismodelle werden grundsätzlich als fertig montierte Rollwägen angeboten und versendet. Ein Bausatz ist kein regulärer Standard-Bestellweg der Basismodelle, sondern kann im Einzelfall auf Anfrage über ein gesondertes Angebot vereinbart werden.
2.3 Erweiterungen und Ersatzteile sind eigenständige Produkte. Sie werden jeweils über einen eigenen Kaufauftrag bestellt und werden nicht automatisch Bestandteil einer bereits bestehenden Bestellung.
3. Vertragsschluss bei Basismodellen und Standardprodukten
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.
3.2 Durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung der hierfür vorgesehenen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Ware ab.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden ausdrücklich annehmen oder dem Kunden eine Bestellbestätigung übermitteln, aus der sich die Annahme des Auftrags ergibt.
3.4 Die automatisierte Bestätigung des Eingangs einer Bestellung kann zugleich die Vertragsannahme darstellen, sofern dies aus ihrem Inhalt eindeutig hervorgeht.
3.5 Der Kunde erhält nach erfolgreicher Bestellung eine elektronische Bestätigung. Soweit technisch vorgesehen, werden die maßgeblichen Vertragsunterlagen, insbesondere AGB und Widerrufsinformationen, in dauerhaft speicherbarer Form bereitgestellt.
3.6 Eine Rechnung wird nach erfolgreicher Zahlung grundsätzlich automatisch per E-Mail als PDF übermittelt.
4. Vertragsschluss bei individuellen Sonderanfertigungen
4.1 Individuelle Rollwägen sowie individuell gefertigte Ersatzteile oder Erweiterungen werden grundsätzlich nicht allein aufgrund einer unverbindlichen Anfrage hergestellt.
4.2 Der Kunde übermittelt zunächst seine gewünschten Maße, technischen Anforderungen, Gestaltungswünsche und sonstigen Vorgaben.
4.3 Wir bereiten die vom Kunden übermittelten Informationen technisch auf. Je nach Umfang der Sonderanfertigung erstellen wir hierfür insbesondere technische Skizzen, Zeichnungen, Maßangaben oder sonstige Unterlagen.
4.4 Die aufbereitete Ausführung wird dem Kunden zur Prüfung übermittelt.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Angaben sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Maße und sonstigen für die Fertigung wesentlichen Vorgaben.
4.6 Die Fertigung beginnt grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Freigabe der aufbereiteten Ausführung durch den Kunden und nach vollständigem Zahlungseingang.
4.7 Die Freigabe erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bei umfangreicheren Sonderanfertigungen kann zusätzlich eine schriftliche Freigabe, insbesondere durch ein unterschriebenes Freigabedokument oder eine Zeichnung, verlangt oder verwendet werden.
4.8 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Maße, Angaben und sonstigen Vorgaben verantwortlich, soweit wir nicht aufgrund erkennbarer offensichtlicher Fehler oder technischer Ungeeignetheit Anlass haben müssen, diese Angaben zurückzuweisen oder nachzufragen.
4.9 Soweit der Kunde eigene Zeichnungen, Dateien, Logos, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verwendung bereitstellt, versichert er, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.
4.10 Der Kunde stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter durch von ihm bereitgestellte Inhalte beruhen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
5. Technische Prüfung und Ablehnung von Sonderwünschen
5.1 Wir prüfen individuelle Wünsche und Sonderanfertigungen nach unseren technischen Möglichkeiten.
5.2 Wir sind berechtigt, Sonderwünsche abzulehnen, wenn deren Umsetzung technisch nicht möglich, nicht sinnvoll, nicht sicher oder aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
5.3 Dies gilt insbesondere für Ausführungen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsanforderungen oder allgemein anerkannte technische Anforderungen verstoßen.
5.4 Sofern möglich, können wir dem Kunden eine technisch oder sicherheitstechnisch geeignete Alternative anbieten.
5.5 Stellt sich nach Abschluss einer individuellen Vereinbarung heraus, dass eine vereinbarte Ausführung zwingenden gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Anforderungen widerspricht und eine Anpassung nicht zumutbar oder möglich ist, bleiben unsere gesetzlichen Rechte zur Beendigung des Vertrages unberührt.
6. Änderungen an Sonderanfertigungen
6.1 Änderungswünsche des Kunden können grundsätzlich auch nach erfolgter Freigabe und während der Fertigung berücksichtigt werden, soweit dies technisch noch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
6.2 Änderungen können zu zusätzlichen Kosten und zu einer Verlängerung der Lieferzeit führen.
6.3 Die zusätzlichen Kosten werden nach Möglichkeit vor Umsetzung der Änderung mitgeteilt.
6.4 Ist eine gewünschte Änderung aufgrund des Fertigungsfortschritts technisch nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll, sind wir berechtigt, die Änderung abzulehnen und grundsätzlich die bereits freigegebene Ausführung weiterzufertigen.
6.5 Vom Kunden verursachte zusätzliche Arbeiten, Materialkosten oder sonstige nachweisbar erforderliche Aufwendungen können nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich berechnet werden.
7. Preise und Umsatzsteuer
7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses angegebenen Preise.
7.2 Die Preise gelten gleichermaßen für Verbraucher und Unternehmer.
7.3 Für zukünftige Bestellungen können Preise jederzeit geändert werden. Preisänderungen haben keinen Einfluss auf bereits geschlossene Verträge.
7.4 Wir wenden die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Daher wird auf Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
7.5 Soweit bei individuellen Angeboten ein abweichender Preis vereinbart wird, ist ausschließlich der im individuellen Angebot ausgewiesene Preis maßgeblich.
7.6 Soweit Versand-, Montage-, Wartungs- oder sonstige Zusatzleistungen gesondert berechnet werden, werden die hierfür anfallenden Kosten vor Vertragsschluss bzw. nach Maßgabe des individuellen Angebots angegeben.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
8.2 Je nach technischer Verfügbarkeit können über Stripe unterschiedliche Zahlungsarten angeboten werden, beispielsweise Kreditkarte, PayPal oder weitere von Stripe unterstützte Zahlungsdienste.
8.3 Wir sichern nicht zu, dass sämtliche von Stripe grundsätzlich unterstützten Zahlungsarten bei jeder Bestellung, jedem Kunden oder zu jedem Zeitpunkt verfügbar sind.
8.4 Bei Basismodellen und Standardprodukten erfolgt die Zahlung nach Maßgabe des im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsablaufs.
8.5 Bei individuellen Rollwägen sowie individuell angebotenen Sonderanfertigungen erhält der Kunde nach Abschluss der Abstimmung einen individuellen Zahlungslink über Stripe.
8.6 Mit der Fertigung eines individuellen Rollwagens beginnen wir grundsätzlich erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Zahlung und nach erfolgter Freigabe der Fertigungsunterlagen.
9. Nicht rechtzeitig erfolgte Zahlung
9.1 Erfolgt eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Kunde zunächst per E-Mail zur Zahlung aufgefordert und hierfür eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt werden.
9.2 Erfolgt die Zahlung auch innerhalb der gesetzten Frist nicht, können wir den Auftrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden bzw. vom Vertrag zurücktreten und weitere gesetzliche Rechte geltend machen.
9.3 Gesetzliche Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige und tatsächlich entstandene Kosten, insbesondere erforderliche Mahnkosten, bleiben vorbehalten.
10. Lieferzeiten
10.1 Die Lieferzeiten werden im Online-Shop bzw. individuellen Angebot angegeben.
10.2 Für die Basismodelle beträgt die reguläre Fertigungs- bzw. Lieferzeit grundsätzlich etwa 2–3 Wochen, soweit im konkreten Angebot oder im Bestellvorgang keine abweichende Angabe erfolgt.
10.3 Bei Standard-Ersatzteilen und Standard-Erweiterungen beträgt die reguläre Lieferzeit grundsätzlich ebenfalls etwa 2–3 Wochen, soweit für das konkrete Produkt keine abweichende Lieferzeit angegeben ist.
10.4 Bei individuellen Rollwägen sowie individuell gefertigten Ersatzteilen oder Erweiterungen beträgt die voraussichtliche Lieferzeit grundsätzlich etwa 2–3 Wochen, kann jedoch abhängig vom Umfang und der Komplexität der Sonderanfertigung abweichen.
10.5 Bei aufwendigeren Sonderanfertigungen wird die voraussichtliche Lieferzeit dem Kunden vor der Zahlung mitgeteilt.
10.6 Angegebene voraussichtliche Lieferzeiten beginnen, soweit nicht anders vereinbart, bei individuellen Aufträgen grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Kundenangaben bzw. nach erfolgter Freigabe.
10.7 Verzögert sich die Fertigung oder Lieferung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum der Behinderung sowie um einen angemessenen Zeitraum zur Wiederaufnahme der Arbeiten.
10.8 Bei außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs kann sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Wiederanlauffrist verlängern.
10.9 Ist die Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses dauerhaft oder für uns unzumutbar erschwert oder unmöglich, können wir den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden.
10.10 Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzögerungen bleiben unberührt.
11. Teillieferungen
11.1 Wir sind berechtigt, Bestellungen in mehreren Lieferungen auszuführen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
11.2 Dem Kunden entstehen durch von uns veranlasste Teillieferungen keine zusätzlichen Versandkosten.
12. Versand und Lieferadresse
12.1 Wir wählen je nach Größe, Gewicht, Beschaffenheit und sonstigen Eigenschaften der Sendung einen geeigneten Versanddienstleister bzw. eine geeignete Versandart.
12.2 Hierzu können Paketdienste, Speditionen oder andere geeignete Logistikdienstleister eingesetzt werden.
12.3 Verpackungskosten sind in den jeweils angegebenen Versandkosten enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
12.4 Bei jeder Lieferadresse ist grundsätzlich ein eigener Kaufvorgang bzw. eine eigene Bestellung erforderlich. Unterschiedliche Lieferadressen können nicht zwingend innerhalb eines einzigen Bestellvorgangs zusammengefasst werden.
12.5 Hat der Kunde eine falsche oder unvollständige Lieferadresse angegeben und kann die Ware deshalb nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, nehmen wir grundsätzlich zunächst Kontakt mit dem Kunden auf und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.
12.6 Bei einem vom Kunden zu vertretenden erneuten Versand können die hierfür zusätzlich anfallenden angemessenen Versandkosten berechnet werden.
12.7 Kann eine Sendung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zugestellt werden, bleiben gesetzliche Ansprüche auf Erstattung angemessener zusätzlich entstandener Kosten unberührt.
13. Transportschäden
13.1 Der Kunde wird gebeten, äußerlich erkennbare Transportschäden möglichst unmittelbar gegenüber dem Zusteller zu dokumentieren und uns möglichst schnell darüber zu informieren.
13.2 Der Kunde soll erkennbare Schäden nach Möglichkeit durch Fotos und eine kurze Beschreibung dokumentieren.
13.3 Der Kunde ist nicht verpflichtet, gesetzliche Mängelrechte davon abhängig zu machen, dass eine entsprechende Meldung innerhalb einer bestimmten starren Frist erfolgt.
13.4 Die weitere Abwicklung eines Transportschadens mit dem Versanddienstleister übernehmen wir grundsätzlich selbst.
13.5 Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder Transportschäden bleiben unberührt.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeter Beträge unser Eigentum.
14.2 Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
14.3 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
14.4 Im Fall des Zahlungsverzugs bleiben unsere gesetzlichen Rechte unberührt.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
15.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils bereitgestellten Widerrufsbelehrung und dem gesetzlichen Widerrufsrecht.
15.3 Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
15.4 Ein Ausschluss des Widerrufsrechts erfolgt bei individuellen Sonderanfertigungen nicht allein deshalb, weil die Ware erst nach Bestellung hergestellt wird. Maßgeblich sind ausschließlich die gesetzlichen Voraussetzungen.
15.5 Bei Standardprodukten, bei denen keine gesetzliche Ausnahme eingreift, bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bestehen.
15.6 Für Standard-Ersatzteile und Standard-Erweiterungen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Widerrufsbestimmungen.
15.7 Bei individuell gefertigten Ersatzteilen oder Erweiterungen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, sofern und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
15.8 Gesetzliche Besonderheiten zum Wertersatz, zu Rücksendekosten und zur Rückabwicklung bleiben der jeweiligen Widerrufsbelehrung und den gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
16. Elektronische Widerrufsfunktion
16.1 Soweit gesetzlich erforderlich, wird Verbrauchern bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung gestellt.
16.2 Die Widerrufsfunktion kann über eine gesonderte Unterseite erreicht werden und ermöglicht die elektronische Übermittlung einer Widerrufserklärung.
16.3 Der Kunde kann hierbei insbesondere die zur Identifizierung des Vertrages erforderlichen Angaben sowie seine Kontaktdaten eingeben bzw. bestätigen.
16.4 Nach Übermittlung des Widerrufs wird eine elektronische Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
16.5 Die technische Ausgestaltung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen.
17. Rückabwicklung im Widerrufsfall
17.1 Im Fall eines wirksamen Widerrufs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
17.2 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die zurückgesandte Ware erhalten haben oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
17.3 Bei paketversandfähiger Ware trägt der Verbraucher im Widerrufsfall die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit er hierüber ordnungsgemäß informiert wurde.
17.4 Für Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, werden die hierfür erforderlichen Hinweise und gegebenenfalls eine Kostenschätzung gesondert erteilt, soweit gesetzlich erforderlich.
18. Gewährleistung und gesetzliche Mängelrechte
18.1 Für die gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
18.2 Es wird ausdrücklich keine zusätzliche freiwillige Garantie übernommen.
18.3 Gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
18.4 Reklamationen sollen zunächst per E-Mail an info@movetool.de mit einer Beschreibung des Mangels erfolgen.
18.5 Je nach Art des Mangels kann zur Prüfung eine Rücksendung der Ware erforderlich sein. Das weitere Vorgehen wird nach Eingang der Mängelanzeige abgestimmt.
18.6 Der Kunde soll erkennbare Sicherheitsbedenken oder Funktionsstörungen möglichst unverzüglich mitteilen, damit eine sachgerechte Prüfung erfolgen kann.
18.7 Diese Informationspflicht begründet jedoch keine zusätzliche Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte.
19. Belastungsgrenzen und bestimmungsgemäße Verwendung
19.1 Für jedes Basismodell wird eine maximale Tragfähigkeit angegeben.
19.2 Bei individuellen Rollwägen richtet sich die zulässige Tragfähigkeit nach der jeweils konkret vereinbarten Konstruktion und wird dem Kunden mitgeteilt.
19.3 Die jeweils angegebene maximale Tragfähigkeit ist einzuhalten.
19.4 Der Rollwagen ist entsprechend den mitgeteilten Nutzungs- und Sicherheitshinweisen bestimmungsgemäß zu verwenden.
19.5 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Überlastung, unsachgemäße Beladung, Fehlbedienung und sonstige bestimmungswidrige Verwendung zu vermeiden.
19.6 Soweit ein geltend gemachter Schaden nachweislich durch eine vom Kunden zu vertretende Überlastung, Fehlbedienung, unsachgemäße Beladung oder sonstige bestimmungswidrige Verwendung verursacht wurde, gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeits- und Haftungsgrundsätze.
20. Bausätze und Montage
20.1 Rollwägen werden grundsätzlich als fertig montierte Produkte geliefert.
20.2 Ein Bausatz kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden über ein individuelles Angebot vereinbart werden.
20.3 Einem Bausatz werden die hierfür vorgesehenen Montageanleitungen beigefügt. Die Montageanleitungen sind zusätzlich auf der Webseite einsehbar.
20.4 Bei Lieferung eines Bausatzes ist der Kunde für die fachgerechte Montage entsprechend den bereitgestellten Montageanleitungen verantwortlich.
20.5 Bei Fragen zur Montage kann sich der Kunde an uns wenden.
20.6 Schäden, die tatsächlich durch eine fehlerhafte oder unsachgemäße Montage des Kunden verursacht wurden, werden nach den gesetzlichen Grundsätzen beurteilt. Die gesetzlichen Mängelrechte hinsichtlich eines bereits bei Gefahrübergang mangelhaften Bausatzes bleiben unberührt.
21. Montage vor Ort
21.1 Eine Montage vor Ort beim Kunden ist grundsätzlich keine Standardleistung, kann jedoch individuell vereinbart werden.
21.2 Die Montage vor Ort wird in einem gesonderten Angebot vereinbart.
21.3 Die Vergütung kann als Festpreis oder – insbesondere bei umfangreicheren Arbeiten – nach tatsächlichem Zeitaufwand vereinbart werden.
21.4 Das Angebot kann insbesondere Fahrtkosten für An- und Abreise, gegebenenfalls Übernachtungskosten, Materialkosten sowie Arbeitszeit und weitere erforderliche Kosten enthalten.
21.5 Bei besonders umfangreichen Arbeiten kann nach Durchführung ein Abnahme- bzw. Leistungsprotokoll erstellt werden. Dieses dokumentiert insbesondere den Ort und die Art der erbrachten Leistung sowie den Zeitpunkt der Durchführung.
21.6 Für die Montage vor Ort gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungs- und Mängelrechte.
21.7 Für Schäden, die ausschließlich aufgrund vom Kunden zu vertretender bauseitiger Gegebenheiten, ungeeigneter Untergründe, vom Kunden bereitgestellter Materialien oder nachträglicher Eingriffe Dritter entstehen, haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur, soweit die Ursache von uns zu vertreten ist.
22. Wartungsleistungen
22.1 Wartungsleistungen werden nicht als reguläres Standardprodukt im Online-Shop angeboten.
22.2 Der Kunde kann eine Wartung ausdrücklich per E-Mail anfragen.
22.3 Auf eine solche Anfrage kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
22.4 Die konkrete Wartungsleistung, Vergütung, Anfahrt, gegebenenfalls Materialkosten sowie weitere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
22.5 Nach Durchführung einer Wartung kann ein Leistungs- bzw. Abnahmeprotokoll erstellt werden, insbesondere bei umfangreicheren Arbeiten.
23. Ersatzteile und Erweiterungen
23.1 Standard-Ersatzteile und Standard-Erweiterungen können über den normalen Online-Shop bestellt werden.
23.2 Individuelle Ersatzteile oder Erweiterungen werden nach Anfrage individuell angeboten und über einen gesonderten Kaufauftrag bestellt.
23.3 Für individuelle Ersatzteile oder Erweiterungen können technische Unterlagen, Maße und Freigaben erforderlich sein.
23.4 Standard-Ersatzteile und Standard-Erweiterungen haben grundsätzlich eine Lieferzeit von etwa 2–3 Wochen, soweit auf der jeweiligen Produktseite keine andere Lieferzeit angegeben ist.
23.5 Individuelle Ersatzteile und Erweiterungen werden grundsätzlich mit einer voraussichtlichen Lieferzeit von etwa 2–3 Wochen angeboten. Bei aufwendigeren Sonderanfertigungen kann eine abweichende Lieferzeit vereinbart werden.
23.6 Ausgetauschte oder ausgebaute Altteile müssen nur dann zurückgesendet werden, wenn dies im jeweiligen Angebot oder bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
23.7 Für individuelle Ersatzteile oder Erweiterungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht; ein Widerrufsausschluss kommt nur bei Vorliegen der hierfür gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
24. Mitwirkung des Kunden
24.1 Der Kunde hat alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
24.2 Bei individuellen Fertigungen hat der Kunde insbesondere erforderliche Maße, Freigaben und sonstige technische Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
24.3 Benötigen wir zur Durchführung des Auftrags Rückfragen oder eine Freigabe und kann die Fertigung ohne diese Mitwirkung nicht fortgesetzt werden, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
24.4 Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung aus, können wir den Auftrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden.
24.5 Berechtigte, durch die fehlende Mitwirkung tatsächlich entstandene Mehrkosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen geltend gemacht werden.
25. Stornierung individueller Fertigungen
25.1 Vor Beginn der Fertigung kann ein individueller Auftrag grundsätzlich nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung storniert werden.
25.2 Bereits entstandene und nachweisbare Kosten können nach den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
25.3 Nach Beginn der Fertigung besteht grundsätzlich keine freiwillige Stornierungsmöglichkeit mehr.
25.4 Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern dieses im konkreten Fall besteht, bleiben unberührt.
25.5 Soweit ein Kunde nach Beginn der Fertigung eine Beendigung des Auftrags wünscht, bleiben unsere gesetzlichen Ansprüche hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen, bereits angefallener Kosten und sonstiger berechtigter Ansprüche unberührt.
26. Naturmaterialien, Holz und Plattenwerkstoffe
26.1 Die Rollwägen werden unter anderem aus Holz und Holz-/Plattenwerkstoffen gefertigt.
26.2 Holz ist ein natürlicher Werkstoff. Naturbedingte Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberflächenbild sind materialtypisch.
26.3 Je nach verwendeter Holzart und Material können insbesondere Äste, unterschiedliche Farbnuancen, Strukturunterschiede und kleinere materialtypische Risse auftreten.
26.4 Vergleichbare materialbedingte Abweichungen können auch bei den verwendeten Plattenwerkstoffen auftreten.
26.5 Solche geringfügigen, material- oder naturbedingten Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
26.6 Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
27. Farben, RAL-Angaben und Produktdarstellungen
27.1 Bei den Basismodellen ist grundsätzlich die auf der Webseite ausgewählte bzw. dargestellte Farbgebung maßgeblich.
27.2 Bei individuellen Rollwägen ist grundsätzlich die im finalen individuellen Angebot vereinbarte Farbgebung maßgeblich.
27.3 Farben können unter anderem durch einen RAL-Farbton beschrieben werden.
27.4 Auch bei Angabe eines RAL-Farbtons können technisch bedingte geringe Farbabweichungen auftreten. Dies kann insbesondere von Material, Oberfläche, Beleuchtung, Beschichtungsverfahren und Fertigungsbedingungen abhängen.
27.5 Fotos, Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen auf der Webseite dienen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheitsangabe vereinbart werden, teilweise der Veranschaulichung.
27.6 Technische Weiterentwicklungen und geringfügige Änderungen an Materialien, Konstruktionen oder Ausführungen bleiben für zukünftige Bestellungen vorbehalten, soweit hierdurch die vereinbarte Beschaffenheit des jeweils bestellten Produktes nicht unzulässig verändert wird.
27.7 Bereits abgeschlossene Verträge bleiben von späteren Änderungen der Webseite oder Produktdarstellungen unberührt.
28. Sicherheitsinformationen und Kennzeichnungen
28.1 Die Produkte werden mit den gesetzlich bzw. technisch erforderlichen Kennzeichnungen und Sicherheitshinweisen versehen, soweit solche für das jeweilige Produkt erforderlich sind.
28.2 Wesentliche Sicherheits- und Nutzungshinweise werden bereits vor Vertragsschluss auf der Produktseite bzw. im individuellen Angebot bereitgestellt.
28.3 Weitere Hinweise und Unterlagen können zusammen mit dem Produkt bzw. Bausatz bereitgestellt werden.
28.4 Stellt der Kunde eine Funktionsstörung oder einen möglichen Sicherheitsmangel fest, soll er uns dies möglichst unverzüglich mitteilen.
28.5 Bestehen aus unserer Sicht konkrete Sicherheitsbedenken, können wir den Kunden auffordern, das Produkt bis zur Klärung nicht weiter zu benutzen.
28.6 Je nach Sachverhalt kann eine Rücksendung zur Prüfung oder eine Vor-Ort-Prüfung erforderlich oder sinnvoll sein.
28.7 Bei nachträglich festgestellten sicherheitsrelevanten Problemen können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geeignete Maßnahmen ergreifen, insbesondere Kunden informieren und gegebenenfalls Prüfung, Reparatur, Austausch oder sonstige Abhilfe veranlassen.
29. Technische Änderungen und Weiterentwicklung
29.1 Wir sind berechtigt, Produkte, Konstruktionen, Materialien und Herstellungsverfahren technisch weiterzuentwickeln und zu verbessern.
29.2 Solche Änderungen können insbesondere der Verbesserung von Funktion, Sicherheit, Stabilität, Fertigungsqualität oder Verfügbarkeit dienen.
29.3 Bereits abgeschlossene Verträge werden durch spätere Produktentwicklungen nicht verändert.
29.4 Für zukünftige Bestellungen gilt jeweils die zum Bestellzeitpunkt gültige Produktbeschreibung, soweit gesetzlich zulässig.
30. Haftung
30.1 Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
30.2 Gleiches gilt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
30.3 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
30.4 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
30.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
30.6 Eine Haftung für vom Kunden selbst verursachte Schäden bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt. Dies gilt insbesondere für tatsächlich auf Überlastung, Fehlbedienung, unsachgemäße Montage, bestimmungswidrige Nutzung oder eigenmächtige technische Veränderungen zurückzuführende Schäden.
31. Eigenmächtige Umbauten
31.1 Erweiterungen, Umbauten und Veränderungen an den Rollwägen sind entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und den mitgeteilten technischen Vorgaben vorzunehmen.
31.2 Eigenmächtige Veränderungen können die technische Funktion und Sicherheit eines Rollwagens beeinflussen.
31.3 Soweit ein geltend gemachter Mangel oder Schaden nachweislich durch eine vom Kunden oder durch Dritte vorgenommene Veränderung verursacht wurde, gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeits- und Haftungsgrundsätze.
31.4 Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Bestimmung nicht pauschal ausgeschlossen.
32. Schutz geistigen Eigentums und Inhalte
32.1 Sämtliche von uns erstellten Inhalte, insbesondere Fotos, Videos, Produkttexte, Grafiken, Zeichnungen, technische Darstellungen, Konstruktionen und sonstige Inhalte der Webseite, sind urheberrechtlich oder anderweitig rechtlich geschützt, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.
32.2 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Verbreitung oder gewerbliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet, soweit eine solche Zustimmung gesetzlich erforderlich ist.
32.3 Der Erwerb eines Rollwagens berechtigt nicht zur Vervielfältigung oder gewerblichen Verwertung unserer Konstruktionen, Zeichnungen oder sonstigen geschützten Inhalte.
32.4 Der Kunde erhält an den von ihm erworbenen Produkten lediglich die Rechte, die für deren bestimmungsgemäßen Besitz und Gebrauch erforderlich sind.
33. Kommunikation
33.1 Die bevorzugte Kommunikation erfolgt per E-Mail an info@movetool.de.
33.2 Telefonische Kommunikation kann ergänzend erfolgen.
33.3 Vertragsrelevante Änderungen, individuelle Vereinbarungen und wesentliche technische Freigaben sollen zur Dokumentation grundsätzlich anschließend per E-Mail bestätigt werden.
33.4 Eine telefonische Aussage wird insbesondere dann als verbindlich dokumentiert, wenn sie anschließend ausdrücklich bestätigt wird, soweit nicht bereits nach den gesetzlichen Vorschriften anderweitig ein Vertrag oder eine Vereinbarung zustande gekommen ist.
34. Bestell- und Vertragsunterlagen
34.1 Die wesentlichen Bestell- und Vertragsdaten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben elektronisch gespeichert.
34.2 Der Kunde erhält nach erfolgreicher Bestellung eine elektronische Bestätigung.
34.3 Soweit gesetzlich vorgesehen, werden dem Kunden AGB, Widerrufsbelehrung und weitere Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger bzw. in dauerhaft speicherbarer Form zur Verfügung gestellt.
34.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erhaltene Vertragsunterlagen für die erforderliche Dauer zu speichern.
35. E-Mail-Adresse und Erreichbarkeit
35.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine zutreffende E-Mail-Adresse anzugeben.
35.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse funktionsfähig ist und E-Mails von uns empfangen werden können.
35.3 Für Nachteile, die allein darauf beruhen, dass der Kunde eine falsche oder nicht erreichbare E-Mail-Adresse angegeben oder den Empfang von E-Mails technisch verhindert hat, gelten die gesetzlichen Grundsätze.
35.4 Unsere gesetzlichen Informationspflichten bleiben unberührt.
36. Vertragssprache
36.1 Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch.
36.2 Einzelne technische Unterlagen, Produktunterlagen oder sonstige Informationen können – soweit erforderlich – auch in einer anderen Sprache bereitgestellt werden.
37. Unternehmerbestellungen
37.1 Bei Bestellungen für ein Unternehmen versichert der Besteller, dass er zur Abgabe der Bestellung und zum Abschluss des Vertrages für das Unternehmen berechtigt ist.
37.2 Für die Einstufung als Unternehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften.
37.3 Die Preise unterscheiden sich bei Bestellungen von Unternehmern und Verbrauchern grundsätzlich nicht.
37.4 Soweit bei Unternehmergeschäften gesetzlich zulässig, gelten für die Geschäftsbeziehung ergänzend die gesetzlichen besonderen Vorschriften für Unternehmer.
38. Gerichtsstand
38.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
38.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Gerichtsstand Ansbach vereinbart.
38.3 Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, soweit eine solche Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
39. Anwendbares Recht
39.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
39.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
40. Verbraucherschlichtung
40.1 Wir sind grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
40.2 Soweit gesetzlich eine weitergehende Information oder ein Hinweis auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erforderlich ist, werden diese Angaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erteilt.
40.3 Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird nicht als bestehender Streitbeilegungsweg angegeben, da diese Plattform eingestellt wurde.
41. Schlussbestimmungen
41.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
41.2 Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
41.3 Individualvereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie wirksam getroffen wurden.
Vertragspartner / Anbieter
Movetool – Geschäftsbezeichnung der Schreinerei Behlert
Schreinerei Behlert
Inhaber: Christopher Behlert
Lauerhecke 10
91555 Feuchtwangen
Deutschland
E-Mail: info@movetool.de
Handwerkskammer: Handwerkskammer für Mitrtelfranken
Berufsbezeichnung: Schreiner - Schreinerei
USt.: Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.